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OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 K 303/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2003, 255
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 K 345/03
Abwasserbeseitigungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasserdruckleitung, …
Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Verordnung auf den Normenkontrollantrag der Antragstellerin mit Urteil vom 14. November 2002 - 1 K 303/02 - für nichtig erklärt hatte, weil das Rechtsetzungsverfahren mangels Anhörung der im Planaufstellungsverfahren beteiligten Behörden und Verbände nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, hörte das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange zu einem neuerlichen Entwurf einer Rechtsverordnung an.Diesen Anforderungen ist mit der nach der Entscheidung des Senats vom 14. November 2003 - 1 K 303/02 - vorgenommenen Anhörung der betroffenen Behörden, abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften, der Träger öffentlicher Belange und der Verbände Rechnung getragen worden.
- VG Magdeburg, 27.09.2005 - 4 A 186/03 Die von der Klägerin insoweit herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.11.2002 - 1 K 303/02 - betrifft einen anderen Sachverhalt.